Anhörung im Rechtsausschuss am 10. Februar 2025

Stellungnahme von donum vitae e.V. zu Neuregelungen von Schwangerschaftsabbrüchen (Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/13775)

donum vitae bietet als einer der größten gemeinnützigen und staatlich anerkannten Träger seit mehr als 25 Jahren bundesweit an 200 Orten Schwangerschafts(-konflikt)beratung auf Basis der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze sowie unserer Beratungskonzepte an. Auf Grundlage dieser langjährigen Erfahrungen in der Schwangerschaftskonfliktberatung und der aus jährlich ca. 20.000 Konfliktberatungen gewonnenen Expertise nehmen wir als donum vitae Bundesverband wie folgt Stellung zu dem am 14. November 2024 eingebrachten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs (BT-Drs. 20/13775):

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Beibehaltung einer Beratungslösung mit Beratungspflicht bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche sehen wir ausdrücklich positiv, ebenso die weiterhin geltende strafrechtliche Bewehrung eines Schwangerschaftsabbruchs ohne oder gegen den Willen der Schwangeren. Auch Überlegungen zu einer erleichterten Kostenübernahme bei Bedürftigkeit stehen wir im Grundsatz positiv gegenüber.

Zugleich sehen wir, dass die vorgeschlagene Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu grundlegenden Veränderungen und ethischen Verschiebungen gegenüber der bisherigen rechtlichen Regelung führen würde, insbesondere im Hinblick auf

  • die abzuwägenden Grundrechte der Frau und des ungeborenen Lebens,
  • die daraus resultierenden Schutzpflichten des Staates für diese Rechtsgüter und die Zielorientierung der Beratung,
  • die gebotene Bedenkzeit zwischen dem Beratungsgespräch und der Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs („Dreitagesfrist“).

Der Gesetzentwurf nimmt einen grundlegenden Paradigmenwechsel hin zu einem abgestuften Lebensschutzkonzept vor und ist somit nicht – wie von den Verfassern dargestellt – als moderat zu bewerten. Einen solchen Paradigmenwechsel und somit auch den vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir ab. Die mit dem Gesetzentwurf verbundene Erwartung einer verbesserten medizinischen Versorgung für Schwangerschaftsabbrüche halten wir für nicht valide. Andererseits wird die zunehmende Bedeutung nicht-invasiver pränataldiagnostischer Verfahren in der Frühschwangerschaft ausgeblendet.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme.

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