Stiftung

Nachhaltig helfen - Stiftung und Stifterdarlehen

„Die donum vitae-Stiftung hat den Zweck, Initiativen und Aktionen zum Schutz des Lebens, des ungeborenen wie des geborenen, zu fördern."
(Auszug aus der Satzung, § 2 Stiftungszweck)

In doppelter Anwaltschaft stehen Stifter mit uns ein für die Frauen und ihre ungeborenen Kinder. Mit den Erträgen des Stiftungsvermögens erhält die Beratung von donum vitae eine tragfähige und dauerhafte Grundlage, und das Netzwerk für Frauen in Not wird für die Zukunft gesichert.

Wie funktioniert eine Stiftung?

Ihr Beitrag zur donum vitae-Stiftung begründet ein Vermögen, dessen Erträge für das Leben wirken: Sie finanzieren die Beratungsarbeit von donum vitae. Dabei bleibt Ihre Zustiftung ungeschmälert erhalten.

Stifterin oder Stifter können alle werden: Privatpersonen oder juristische Personen (Firmen, Vereine oder Verbände). Als Zustiftung können Sie zum Beispiel einen Teil Ihres Vermögens einbringen. Dies kann als Schenkung, Vermächtnis oder Erbschaft geschehen.

Ihr gesellschaftliches Engagement - sei es als Privatperson oder als Unternehmen - belohnt der Staat mit steuerlichen Vorteilen.

Steuervorteile

Sie wollen Gutes tun? Der Fiskus unterstützt Sie dabei!
Die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Spender und Stifter haben sich mit dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" (Oktober 2007) erheblich verbessert:

  • Zuwendungen in den Vermögensstock

Stifter können bis zu einer Millionen Euro steuerlich abziehbar in eine Stiftung einbringen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um eine neu gegründete Stiftung handelt oder ob diese bereits länger besteht. Die gestiftete Summe kann entweder komplett im Jahr der Zuwendung oder flexibel innerhalb von 10 Jahren in Abzug gebracht werden.

  • Jährliche Zuwendungen

Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages seiner Einkünfte kann jeder jährlich steuerlich wirksam spenden oder stiften. Spenden, die die 20-Prozent-Regel überschreiten, können in den Folgejahren geltend gemacht werden.

  • Erbschaften

Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftssteuer für den gestifteten Betrag an.

  • Stifterdarlehen

Sie wollen Ihr Geld noch nicht ganz aus den Händen geben, haben im Moment jedoch keinen direkten Einsatz-Bedarf - dann können Sie es der donum vitae-Stiftung zunächst als Darlehen zur Verfügung stellen. Die Zinsen darf die Stiftung behalten. Sie brauchen die Zinsen nicht zu versteuern. Das Geld gehört weiterhin Ihnen. Sie legen fest, was mit dem Geld nach Ihrem Tod passieren soll - oder holen es sich einfach wieder ab.

Fordern Sie unverbindlich und kostenlos unser Informationsmaterial zur donum vitae-Stiftung an. 

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Unser Spendenkonto der Stiftung

DE95 5004 4444 0451 3313 00 - COBADEFFXXX Commerzbank

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