Die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor große und neuartige Herausforderungen. Bereits in der ersten Welle im Frühjahr ist es donum vitae gelungen, die Beratungsangebote und insbesondere die Schwangerschaftskonfliktberatung datensicher und klientinnenorientiert in den digitalen Raum zu verlagern, wenn dies aufgrund von Erkrankungen, Risiken und Kontaktbeschränkungen notwendig war.
Wir haben den Sommer genutzt und im Rahmen der Förderung durch das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) ein Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel in Auftrag gegeben, das unsere digitalen Beratungsangebote „Allgemeine Schwangerschaftsberatung“ und „Schwangerschaftskonfliktberatung inkl. Beratungsnachweis“ mit Blick auf die rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen der unterschiedlichen Ebenen Grundgesetz, Strafrecht, Schwangerschaftskonfliktgesetz und Datenschutzrecht bewertet.
Dieses Rechtsgutachten hat das BMFSFJ den Regierungen der Bundesländer zur Verfügung gestellt, um in der aktuellen Lage eine Orientierung anzubieten. Das Rechtsgutachten geht aber bewusst über den Pandemie-Zeitraum hinaus und liefert auch zahlreiche Argumente in Bezug auf die schon lange bestehenden Möglichkeiten schriftbasierter Onlineberatung.
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