Handreichung des donum vitae Bundesverbandes zur aktuellen Debatte über die gesetzliche (Neu-)Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland
Anlass der Handreichung
Die Regierungskoalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat im März 2023 eine interdisziplinäre „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin” eingesetzt. Diese hatte den Auftrag, Möglichkeiten der Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie die Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft zu prüfen. Die Expertenkommission hat vor wenigen Tagen ihren Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung übergeben. Diese Empfehlungen sind und werden Gegenstand der weiteren öffentlichen und politischen Debatte sein und möglicherweise auch parlamentarisch relevant werden, z.B. in Form von Gesetzesinitiativen.
Vor diesem Hintergrund möchte der donum vitae Bundesverband in dieser Handreichung die aktuelle rechtliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland erläutern, wesentliche Argumente der öffentlichen und politischen Debatte darstellen und einordnen sowie eine Einschätzung der aktuellen Rechtspraxis aus der Sicht von donum vitae vornehmen.